Liefer- und Verkaufsbedingungen


Gültig ab 1. November 2011
1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist unsere Auftragsbestätigung, zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers sind für uns unverbindlich, sofern wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen.

2. Preis-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

a) Preise sind ab Werk, Weber Maschinenbau GmbH zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto erfolgen. Jeglicher Abzug vom Rechnungsbetrag ist unzulässig.

3. Lieferbedingungen

a) Die angegebene Lieferzeit ist für uns unverbindlich, es sei denn, dass über die Lieferzeit eine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt, insbesondere von ihm zu liefernde Unterlagen und Zuberhörteile rechtzeitig und einwandfrei zur Verfügung stellt und vereinbarte Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Ferner ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich innerhalb eines Lieferverzuges angemessen, bei dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleich ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Materialien. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden, in angemessenem Umfang.

b) Teillieferungen sind zulässig.

c) Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigungen den Preis bezahlen zu müssen, geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Entsprechendes gilt bei Teillieferungen.

4. Rücktrittsvorbehalt

Für den Fall, dass sich nach Abschluss des Vertrages die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern und dadurch unser Anspruch auf die Gegen-leistung gefährdet wird, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet wird.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der Weber Maschinenbau GmbH.

b) Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Wird die gelieferte Ware für Einbauzwecke derart verwendet, dass sie wesentlicher Bestandteil eines anderen Gerätes wird, so erwerben wir an der neuen Sache einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem anderen Gerät zum Zeitpunk der Verbindung. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht darüber Einigkeit, dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes der verarbeitenden bzw. der verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

c) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unsere Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt

6. Werkzeuge, Formen und Vorrichtungen

Kosten für Werkzeuge, Formen und Vorrichtungen, sowie deren Instandhaltung gehen zu Kosten des Bestellers.

7. Stornierung von Bestellungen

Bei einer Stornierung bereits erteilter Bestellungen durch den Besteller, sind alle bereits erbrachten Leistungen sofort zur Zahlung fällig. Rohmaterialien, Sonderwerkzeuge und Vorrichtungen, welche nicht mehr storniert werden können, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung, Haftung und Mängelrügen

a) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungs-pflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so haben wir – nach unserer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers unentgeltlich Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.

b) Wir haften nicht für Fehler oder Mängel, die erst nach Auslieferung aus gleichgültig welchem Grund entstanden sind. Unsere Haftung entfällt auch dann, wenn von uns gelieferte Ware oder vermeintliche Mängel daran von Dritten nachgearbeitet werden, es sei denn, wir geben einen schriftlichen Auftrag dazu.

c) Erweisen sich Mängelrügen des Bestellers als ungerechtfertigt oder verfristet vorgetragen, können die Kosten der Prüfung des Mangels einschließlich der Rücksendung und Neuversendung der Ware dem Besteller von uns iRechnung gestellt werden.

d) Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware.

9. Sonstiges

a) Erfüllungsort ist unser Geschäftsitz, Gerichtsstand Hechingen.

b) Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag dennoch gültig.

c) Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

Weber-Maschinenbau GmbH

Häuslerwasen 9
72393 Burladingen-Salmendingen

Telefon: 07126 / 1565
Telefax: 07126 / 1479

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Ralf Weber und Karsten Weber

Registergericht: Amtsgericht Hechingen
Registernummer: HRB 909
Umsatzsteuer-ID.: 213 3929 51